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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens: COOLEPARTS

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen des Unternehmens COOLEPARTS.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden von COOLEPARTS vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt. Bei allen künftigen Geschäften gelten die Geschäftsbedingungen von COOLEPARTS auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.

II. Angebot und Annahme

1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Angebote von COOLEPARTS sind freibleibend.
2. Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen, bedürfen der Schriftform.

III. Preise und Leistung

1. Preise verstehen sich in EURO (€) inkl. der gesetzlichen Mwst. Fallen Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung an, werden diese in Rechnung gestellt.
2. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

IV. Lieferung

1. Von COOLEPARTS angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich. Fixgeschäfte werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen, abweichenden Vereinbarung nicht geschlossen.
2. COOLEPARTS ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die COOLEPARTS die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), selbst wenn sie bei Zulieferern von COOLEPARTS oder Unterlieferanten eintreten, hat COOLEPARTS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen COOLEPARTS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

V. Gefahrübergang

1. Es wird Lieferung “ab Lager“ in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
2. Soll COOLEPARTS auf Wunsch des Kunden den Versand der Ware besorgen, erfolgt dieses im Namen und für Rechnung des Kunden. Ist dabei eine Versandart nicht vereinbart, obliegt die Bestimmung der Versandart dem Ermessen von COOLEPARTS. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernimmt COOLEPARTS nicht.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind für COOLEPARTS kosten- und spesenfrei zu leisten.
2. Der Kaufpreis wird sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung 7 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung ein.
3. Die Aufrechnung gegen Forderungen von COOLEPARTS ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
4. In der Annahme von Schecks, ist der COOLEPARTS nicht verpflichtet.
5. Zahlungen des Kunden werden stets gemäß § 366 BGB angerechnet. Bestehen einer neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Zahlung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptschuld angerechnet.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. COOLEPARTS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandener Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt dasVorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
2. Wird die Ware von COOLEPARTS mit anderen Beständen vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von COOLEPARTS an der Vorbehaltsware (§ 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß COOLEPARTS Miteigentum an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von COOLEPARTS gelieferten Ware im Verhältnis zu den vermischten Gegenständen steht. Die durch Vermischung entstehende Warengesamtheit ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
3. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von COOLEPARTS berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt COOLEPARTS sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Falle der Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware nach Vermischung mit anderen, COOLEPARTS nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteil an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. COOLEPARTS nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber COOLEPARTS ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von COOLEPARTS hinzuweisen und COOLEPARTS schriftlich Mitteilung von dem Pfändungsversuch oder dem anderen Zugriff zu machen, damit COOLEPARTS Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Kunde COOLEPARTS diese Kosten zu erstatten.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist COOLEPARTS - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet COOLEPARTS den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a) COOLEPARTS ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig, zu verwerten.
b) An COOLEPARTS abgetretene Forderungen können bei dem Dritten eingezogen werden. Zu diesem Zweck hat der Kunde auf Verlangen von COOLEPARTS die Abtretung Drittgläubigern bekannt zu geben und COOLEPARTS die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen herauszugeben.
7. COOLEPARTS verpflichtet sich, nach eigenem Ermessen die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert und der Wert unserer übrigen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gehen ohne weiteres das Eigentum an allen gelieferten Waren sowie sämtliche abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

VIII. Gewährleistung

1. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser COOLEPARTS unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per
Telefax) Rüge bei COOLEPARTS. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist COOLEPARTS nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Ist COOLEPARTS zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die COOLEPARTS zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. COOLEPARTS ist zum mehrmaligen Nacherfüllungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3. Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer Mangelfreien Montageanleitung, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist.
4. Die Haftung von COOLEPARTS ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit COOLEPARTS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreiben.
6. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn COOLEPARTS Arglist vorwerfbar ist oder von JTV eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist.
7. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von COOLEPARTS gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus
§ 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Für einen über den Ersatz von
Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer VIII.4. entsprechend.

IX. Garantien

1. Der Übernahme einer Garantie durch COOLEPARTS bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von COOLEPARTS gelieferter Ware oder dafür, daß die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

X. Allgemeine Haftung

1. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es ist eine COOLEPARTS zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten oder COOLEPARTS hat eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt.
2. Soweit COOLEPARTS für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haftet, beschränkt sich die Haftung - ausgenommen für den Fall des groben Verschuldens - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
3. Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr, es sei denn, COOLEPARTS haftet wegen Vorsatz.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

XI. Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und Gerichtsstand ist Bremen. Das gilt nicht, wenn unser Kunde als Unternehmer nicht gleichzeitig Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
3. COOLEPARTS weist drauf hin, daß an von COOLEPARTS gelieferten Waren Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter bestehen können.
4. An von COOLEPARTS erstellten Fotos, Texten und Unterlagen behält sich COOLEPARTS seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Daten und Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind COOLEPARTS auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
5. COOLEPARTS weist darauf hin, daß Daten der Kunden, die den Geschäftsverkehr mit COOLEPARTS betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XII. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

COOLEPARTS
Inh. Oliver Harendt
Hohenlohestr. 26
28209 Bremen
email: sales@cooleparts.com
Fax +49(0)421.529802


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


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