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Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Unternehmens: COOLEPARTS
I.
Allgemeines
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden
Lieferungen des Unternehmens COOLEPARTS.
Entgegenstehende
oder von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden
werden von COOLEPARTS vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen
Vereinbarung nicht anerkannt. Bei allen künftigen Geschäften
gelten die Geschäftsbedingungen von COOLEPARTS auch dann, wenn auf
deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
II.
Angebot und Annahme
1.
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Angebote von COOLEPARTS
sind freibleibend.
2. Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen,
bedürfen der Schriftform.
III.
Preise und Leistung
1. Preise verstehen sich in EURO (€) inkl. der gesetzlichen Mwst.
Fallen Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung an, werden
diese in Rechnung gestellt.
2. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen
und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben
über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
IV.
Lieferung
1.
Von COOLEPARTS angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich.
Fixgeschäfte werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen, abweichenden
Vereinbarung nicht geschlossen.
2. COOLEPARTS ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen
berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund
sonstiger Ereignisse, die COOLEPARTS die Lieferung wesentlich erschwert
oder unmöglich macht (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen,
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), selbst wenn sie
bei Zulieferern von COOLEPARTS oder Unterlieferanten eintreten, hat COOLEPARTS
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen COOLEPARTS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
V.
Gefahrübergang
1.
Es wird Lieferung “ab Lager“ in der Bundesrepublik Deutschland
vereinbart.
2. Soll COOLEPARTS auf Wunsch des Kunden den Versand der Ware besorgen,
erfolgt dieses im Namen und für Rechnung des Kunden. Ist dabei eine
Versandart nicht vereinbart, obliegt die Bestimmung der Versandart dem
Ermessen von COOLEPARTS. Eine Gewähr für die kostengünstigste
Ausführung übernimmt COOLEPARTS nicht.
VI.
Zahlungsbedingungen
1.
Zahlungen sind für COOLEPARTS kosten- und spesenfrei zu leisten.
2. Der Kaufpreis wird sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung
7 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung ein.
3. Die Aufrechnung gegen Forderungen von COOLEPARTS ist nur mit unbestritten
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
4. In der Annahme von Schecks, ist der COOLEPARTS nicht verpflichtet.
5. Zahlungen des Kunden werden stets gemäß § 366 BGB angerechnet.
Bestehen einer neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche,
so wird die Zahlung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und erst danach auf die Hauptschuld angerechnet.
VII.
Eigentumsvorbehalt
1.
COOLEPARTS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis
zur vollständigen Bezahlung aller entstandener Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt dasVorbehaltseigentum
als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
2. Wird die Ware von COOLEPARTS mit anderen Beständen vermischt und
erlischt dadurch das Eigentum von COOLEPARTS an der Vorbehaltsware (§
948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß COOLEPARTS Miteigentum
an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von
COOLEPARTS gelieferten Ware im Verhältnis zu den vermischten Gegenständen
steht. Die durch Vermischung entstehende Warengesamtheit ist Vorbehaltsware
im Sinne dieser Bestimmungen.
3. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung
der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von COOLEPARTS berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung
an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden, ist
er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Der Kunde tritt COOLEPARTS sämtliche
ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Falle
der Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware nach Vermischung
mit anderen, COOLEPARTS nicht gehörenden Waren veräußert,
erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteil an der
veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
COOLEPARTS nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt,
solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber COOLEPARTS ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich
gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von COOLEPARTS hinzuweisen
und COOLEPARTS schriftlich Mitteilung von dem Pfändungsversuch oder
dem anderen Zugriff zu machen, damit COOLEPARTS Gegenmaßnahmen ergreifen
kann. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage
nicht einbringlich sind, hat der Kunde COOLEPARTS diese Kosten zu erstatten.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist COOLEPARTS - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem
Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde
verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen
würden und gestattet COOLEPARTS den Zugang zu den Räumen, in
denen sich die Vorbehaltsware befindet.
6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a) COOLEPARTS ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware
nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig, zu verwerten.
b) An COOLEPARTS abgetretene Forderungen können bei dem Dritten eingezogen
werden. Zu diesem Zweck hat der Kunde auf Verlangen von COOLEPARTS die
Abtretung Drittgläubigern bekannt zu geben und COOLEPARTS die zur
Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen
herauszugeben.
7. COOLEPARTS verpflichtet sich, nach eigenem Ermessen die nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert
und der Wert unserer übrigen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um 20 % übersteigt. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus der Geschäftsbeziehung gehen ohne weiteres das Eigentum an allen
gelieferten Waren sowie sämtliche abgetretenen Forderungen auf den
Kunden über.
VIII.
Gewährleistung
1.
Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die
Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies
nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich
ein Mangel zeigt, ist dieser COOLEPARTS unverzüglich und konkret
anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich
ist der Zugang einer schriftlichen (auch per
Telefax) Rüge bei COOLEPARTS. Tritt der Mangel erst später in
Erscheinung, muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung
des Mangels gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen
Kunden entfallen, soweit er den zuvor beschriebenen Obliegenheiten nicht
nachkommt.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist COOLEPARTS nach eigener Wahl zur
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Ist COOLEPARTS zur
Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
COOLEPARTS zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die
Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt,
nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu. COOLEPARTS ist zum mehrmaligen Nacherfüllungsversuch berechtigt,
soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3. Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung
zunächst auf die Lieferung einer Mangelfreien Montageanleitung, soweit
eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist.
4. Die Haftung von COOLEPARTS ist auf den Rechnungswert der beanstandeten
Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit COOLEPARTS
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden
an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr
ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB
(Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreiben.
6. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten
nicht, wenn COOLEPARTS Arglist vorwerfbar ist oder von JTV eine Garantie
für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist.
7. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von COOLEPARTS gekauften Ware
Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte
aus
§ 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch geschuldet ist. Für einen über den Ersatz von
Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer VIII.4.
entsprechend.
IX.
Garantien
1.
Der Übernahme einer Garantie durch COOLEPARTS bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Erklärung.
2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von
COOLEPARTS gelieferter Ware oder dafür, daß die Ware für
eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt,
stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte
aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen
Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem
Hersteller zu.
X.
Allgemeine Haftung
1.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es ist eine COOLEPARTS zurechenbare
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten
oder COOLEPARTS hat eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht)
verletzt.
2. Soweit COOLEPARTS für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haftet,
beschränkt sich die Haftung - ausgenommen für den Fall des groben
Verschuldens - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung
auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
3. Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach
einem Jahr, es sei denn, COOLEPARTS haftet wegen Vorsatz.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung.
XI.
Sonstiges
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten
und Gerichtsstand ist Bremen. Das gilt nicht, wenn unser Kunde als Unternehmer
nicht gleichzeitig Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
3. COOLEPARTS weist drauf hin, daß an von COOLEPARTS gelieferten
Waren Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter bestehen können.
4. An von COOLEPARTS erstellten Fotos, Texten und Unterlagen behält
sich COOLEPARTS seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor. Die Daten und Unterlagen dürfen nur nach
unserer vorherigen Zustimmung genutzt, vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden und sind COOLEPARTS auf Verlangen unverzüglich
zurückzugeben.
5. COOLEPARTS weist darauf hin, daß Daten der Kunden, die den Geschäftsverkehr
mit COOLEPARTS betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet
werden.
6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
XII.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder -
wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.
1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e
Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
COOLEPARTS
Inh. Oliver Harendt
Hohenlohestr. 26
28209 Bremen
email: sales@cooleparts.com
Fax +49(0)421.529802
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei
einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende
der Widerrufsbelehrung
COOLEPARTS
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